Kinderrechte / Mädchenrechte

Kinder haben Rechte. Seit 1989 sind diese 54 Artikel in der „Kinderrechtskonvention“ der  Vereinten Nationen festgelegt und die meisten Regierungen der Welt haben diese Abmachung unterschrieben. Das bedeutet: Fast alle Länder haben sich verpflichtet, dass die Kinderrechte in ihrem Land für alle Kinder unter 18 Jahren gelten.

Die Kinderrechte sind zugleich Mädchenrechte. Es müsste eigentlich überflüssig sein, das zu sagen. Aber leider ist es oft so, dass Mädchen schlechter behandelt werden als Jungen. Die Kinderrechte verbieten es, solche Unterschiede zu machen. Das erste Kinderrecht heißt: „Kinder haben ein Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.“ Das bedeutet, niemand darf ein Kind schlecht behandeln oder sagen, es sei weniger wert als andere, und dabei darf es keine Rolle spielen, ob das Kind zum Beispiel katholisch, jüdisch oder muslimisch ist, ob es oder seine Eltern in einem anderen Land geboren wurden und ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Mädchen und Jungen müssen also gleich behandelt werden.

Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Die 10 wichtigsten sind:

  1. Kinder haben ein Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.
  2. Kinder haben das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
  3. Kinder haben das Recht auf Gesundheit.
  4. Kinder haben das Recht auf Bildung und Ausbildung. (Niemand darf sie daran hindern, in die Schule zu gehen, zu lernen, eine Ausbildung zu machen.)
  5. Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. (Es ist zum Beispiel verboten, sie so viel Hausarbeit machen zu lassen, dass sie nicht mehr dazu kommen, zu spielen und genug Zeit für sich selbst zu haben.)
  6. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. (Das heißt, sie dürfen eine eigene Meinung haben und ihre Meinung auch sagen und die Erwachsenen müssen ihnen dabei zuhören.)
  7. Kinder haben das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung. (Die Erwachsenen müssen zum Beispiel dafür sorgen, dass Kinder einen eigenen Platz in der Wohnung haben, an dem sie ihre Sachen unterbringen können und an den sie sich zurückziehen dürfen. Und niemand darf sie schlagen oder ihnen wehtun, auch ihre Eltern dürfen das nicht als Bestrafung anwenden.)
  8. Kinder haben das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.
  9. Kinder haben das Recht auf eine Familie, auf elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
  10. Kinder haben das Recht auf Betreuung bei Behinderung. (Erwachsene haben die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu kümmern.)