Umgang mit Suizidankündigungen und Androhung von Amokläufen

Es ist vielleicht manchmal so, dass du sehr wütend oder sehr traurig bist und wir möchten gerne, dass du auch über solche Gefühle hier in der Onlineberatung sprechen kannst. Es gehört zum Erwachsenwerden dazu, dass du dir bewusst wirst, dass du dein eigenes Leben beenden kannst und dieses Verhalten auch für andere gefährlich sein kann. Darüber kannst und sollst du dich mit uns austauschen.

Solltest du allerdings im Offenen Forum oder in der Safe Area eindeutig schreiben, dass du darüber nachdenkst, dir das Leben zu nehmen und wir Beraterinnen* davon ausgehen müssen, dass du dein Vorhaben tatsächlich umsetzt, sind wir vom FeM Mädchenhaus dazu verpflichtet dir zu helfen und dich davon abzuhalten. Sonst machen wir uns strafbar (StGB § 323c - Unterlassene Hilfeleistung).

Die Ankündigung einer Selbsttötung, eines Mordes oder eines Amoklaufs hebt die Schweigepflicht in der Beratung auf. Wir Beraterinnen* müssen dann alles tun, um dich zu finden und zu helfen oder andere Menschen vor dir zu schützen. Das heißt wir informieren die Polizei. Die Polizei bekommt deine IP-Adresse (die Adresse des Rechners von dem du geschrieben hast) und mit einem richterlichen Beschluss darf die Polizei dann den Standort deines Rechners ermitteln. Dann wird sich die Polizei mit dir und deinen Eltern in Verbindung setzen um zu klären wie sie dir helfen können.